Steuer- und Wirtschaftsrecht

Steuerrecht ist unsere Spezialität

Das Prädikat ‚Boutique‘ hat sich die Kanzlei sich durch ihre Spezialisierung auf das Thema Steuerrecht verdient.

Als Steueranwälte wissen wir, was rechtlich und praktisch geht, wie man Verträge steueroptimiert gestaltet und wie man – bei strittigen Themen – den Rechten des Steuerpflichtigen gegenüber Finanzamt und Finanzgerichten Geltung verschafft.

Viele unsere Mandanten kommen auf Empfehlung ihres Steuerberaters zu uns. Denn wir sind komplementär zum Steuerberater aufgestellt und wissen aus Erfahrung, wie man im Einzelfall zum Wohle des Mandanten zusammenarbeitet.

WIRAS – internationale Expertise für unsere Mandanten

Im Jahr 1989 haben wir zusammen mit acht Steuerberatungs- bzw. Wirtschaftsprüfungskanzleien den WIRAS Verbund gegründet. Unserer Kanzlei fiel dabei die Aufgabe zu, die Steuerberater und deren Mandanten in komplexen und internationalen Sachverhalten steuerlich und rechtlich zu unterstützen. Damit war die Grundlage für eine projektbezogene, vertrauensvolle Zusammenarbeit geschaffen.

Heute gehören dem WIRAS (Wirtschaftsprüfer RechtsAnwälte Steuerberater) Verbund mehr als 200 deutsche und ausländische Kanzleien an – damit ist WIRAS das weltweit größte internationale, unabhängige deutschsprachige Beraternetzwerk für Steuern und Steuerrecht.

Als Gründer und Vorsitzender des WIRAS-Beirates gestalte ich auch heute die Zukunft des WIRAS Verbund mit. Mehr über den WIRAS Verbund erfahren Sie hier. Wenn Sie Interesse an einer Mitgliedschaft haben, sprechen Sie mich gerne an.

Services

  • Einspruchsverfahren, Finanzgerichtsverfahren und BFH-Verfahren
  • steueroptimierte Vertragsgestaltung bei Kauf- und Gesellschaftsverträgen
  • Gestaltung der Unternehmensnachfolge, insbesondere auch mit Auslandsbezügen
  • Erbschaftsteuer und Schenkungsteuer – Beratung bei Prävention und streitigen Auseinandersetzungen
  • Verständigungs- und Schiedsverfahren
  • Beratung bei Betriebsprüfungen und sonstigen Steuerverfahren
  • Beratung bei Steuersachverhalten mit internationalem Bezug (z.B. Betriebsstätten, Verrechnungspreise und deren Dokumentation, Doppelbesteuerungsabkommen)
  • Umsatzsteuerliche Sachverhalte, auch grenzüberscheitend
  • Steuerrechtliche Gutachten, z.B. als „zweite Expertenmeinung“